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 Verhaltensregeln für Vampire

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Dr. Michael Skyler

Dr. Michael Skyler



Verhaltensregeln für Vampire Empty
BeitragThema: Verhaltensregeln für Vampire   Verhaltensregeln für Vampire EmptySo Jan 19, 2014 8:29 pm

§1
Jeder Vampir hat jährlich eine Registrierung beim Ministerium der IFHS vornehmen zu lassen.Dazu werden die Vampire von ihrem Wohnort abgeholt,zum Ministerium transportiert und dort zur Registrierung gebracht.
Im Einzelnen bedeutet das die erneute Giftgabe und die damit zusammenhängenden Tests.
Danach wird der Vampir zu seinem Standort zurückgebracht und hat dort seinen alltäglichen Aktivitäten wie gewohnt nachzugehen.

§2
Vampire haben Schulpflicht,unabhängig davon,wie oft sie diese bereits absolviert haben oder wie alt sie sind.
Haben sie die Schule erfolgreich absolviert,ist es ihnen gestattet, Arbeiten für Menschen anzunehmen.Ihr Lohn hat dabei gerade die Lebenserhaltungskosten abzudecken,insofern die Vampire einen eigenen Hausstand besitzen und sich nicht im Besitz eines Menschen befinden.

§3
Vampire haben sich von Menschen fernzuhalten,insoweit dies machbar ist.An öffentlichen Orten wie Schulen,Supermärkten oder Ähnlichem,haben sie sich ruhig zu verhalten und Abstand zu wahren.Kontakt zu Menschen beschränkt sich auf das Mindeste.Jeder Angriff auf Menschen wird sofort geahndet und bestraft,im schlimmsten Fall mit der Vernichtung des Vampirs.

§4
Jede Auffälligkeit eines Vampirs wird vermerkt und aufgezeichnet.Sollten diese Auffälligkeiten sich häufen, wird der Vampir erneut in eines der Reservate gebracht und wird dort den Rest seiner Existenz verbringen.

§5
Die Male des Ministeriums (Fledermaus auf Handgelenk und Dekoltee),sind zu jeder Zeit offen zu tragen.Rollkragen oder lange Ärmel sind daher für Vampire verboten.

§6
Es ist Vampiren erlaubt Wild zu jagen,insofern dies mit der Jagdsaison für menschliche Jäger übereinstimmt und den Wildbestand nicht beeinträchtigt.Die Jagd auf Menschen,oder auch sie lediglich zu beißen,ist untersagt und wird sofort mit der Höchststrafe geahndet.

§7
Vampiren ist es nicht gestattet Treffen oder Versammlungen ihresgleichen einzuberufen.

§8
Vampire haben kein Recht auf die Äußerung oder Verbreitung einer eigenen Meinung.

§9
Vampire,die eine Fähigkeit besitzen,dürfen diese nicht gegen Menschen oder zu ihrem persönichen Vorteil einsetzen.Lediglich ihre Besitzer können ihnen erlauben,diese zu nutzen.Bei der jährlichen Registrierung ist dann ein Dokument vorzulegen,was dies bestätigt und vom Besitzer unterzeichnet ist.
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